ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Vertragsbedingungen

1.1 Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und MOBILE SAUNA DRESDEN, Inh. Demid Becher, im Folgenden kurz „Vermieter“ genannt, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden. Der gültige Mieter ist auf dem Angebot, oder Rechnung ersichtlich.

1.2 Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.

1.3 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht, und die Vertragssprache ist Deutsch. Es ist ausschließlich das dem Vermieter nächstgelegene zuständige Gericht für Rechtsstreitigkeiten zuständig.

1.4 Im Falle der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages tritt an ihre Stelle eine Bestimmung, die dem von dem Mieter beabsichtigten Regelungszweck am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke. Die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen wird durch die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer oder mehrere Bestimmungen nicht berührt.

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Die Buchung, die der Mieter per Internet, persönlich vor Ort oder Telefon tätigt, ist bindend. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung durch den Vermieter zustande. Das Angebot und somit der Vertrag ist, in Form einer Rückmeldung oder Anzahlung, zu bestätigen.

2.2 Der Mieter stimmt zu, dass seine persönlichen Daten zum Zweck der Buchungsdurchführung beim Vermieter gespeichert werden, sofern diese erforderlich sind.

3. Reservierung, Änderung, Rücktritt, Gutscheine

3.1 Für den Fall des Verzugs wird zusätzlich eine Vertragsstrafe vereinbart, welche für jeden begonnenen Kalendertag die doppelte Tagesmiete beträgt. Weiters ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Weiters werden die zusätzlich entstehenden Mietkosten in Rechnung gestellt.

3.2 Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet: von Buchung bis 21 Tage vor dem vereinbarten Termin 30 % des Auftragswertes. 7 bis 20 Tage vor dem vereinbarten Termin 55 % des Auftragswertes. 2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 80 % des Auftragswertes. Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 95 % des Auftragswertes. Ein Abschluss eines Reiserücktrittpaketes wird empfohlen. Die Bearbeitungsgebühr bei Buchungsstorno beträgt 70€. Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

3.4 Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, weil z.B.: ein anderer Mieter mit der Rückgabe des Mietgegenstandes in Verzug ist, technische Mängel entstanden sind, eine nicht vertragsgemäße Rückgabe durch einen Vormieter erfolgt ist, eine Zustellung aufgrund schlechter Witterungsverhältnisse (Schneefall, Glätte,…) nur mit unverhältnismäßigen Risiken möglich wäre, oder sonstigen nicht vom Vermieter zu vertretenden Gründen, sowie bei höherer Gewalt…, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten. Es stehen dem Mieter aber keinerlei Schadenersatzansprüche gegen den Vermieter zu. Wenn der Vertrag weiter bestehen soll, wird sich der Vermieter um die Vereinbarung eines Ersatztermins bemühen, und ein Alternativangebot unterbreiten. Ansonsten wird dem Mieter der bereits überwiesene Betrag rücküberwiesen.

3.5 Bei Rückgabe vor dem vereinbarten Rückgabetermin besteht kein Anspruch auf Minderung.

3.6 Ist die Bezahlung per Rechnung möglich, hat die Bezahlung innerhalb von 7 Tagen entweder nach Erhalt der Gegenstände oder Erhalt der Rechnung zu erfolgen, je nachdem was früher eingetreten ist. Im Falle einer Versäumung hat der Mieter Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen. Diese Verpflichtung schließt die Geldendmachung weiterer Verzugsschäden nicht aus. Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Mieter nur dann zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, oder vom Vermieter anerkannt sind.

3.7 Zur Einlösung des Gutscheines ist nur derjenige berechtigt, der den Gutschein im Besitz hat. Die Gutscheine sind nicht personengebunden. Jeder Gutschein ist mit einer einmaligen Gutscheinnummer versehen und kann nur einmal eingelöst werden. Der Gutschein gewährt keinen Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Leistung zu einem bestimmten Zeitpunkt.

3.8 Gutscheine haben eine Gültigkeitsdauer wie auf dem Gutschein angegeben. Sollte keine Gültigkeitsdauer angegeben sein, so beträgt diese 1 Jahr. Während dieser Gültigkeitsdauer kann der Wert des Gutscheins verwendet werden. Eine Voll- oderTeilbarauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.

3.9 Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Ähnliches eines vom Vermieter ausgestellten Gutscheines ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Für eine unrechtmäßige Einlösung eines Gutscheins ohne vorherige Verlustmeldung übernimmt der Vermieter keine Haftung. Auch besteht bei Verlust, Diebstahl oder Entwertung des Gutscheins kein Anspruch auf Ersatz.

3.10 Eine gewerbliche Weiterveräußerung der Gutscheine ist untersagt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ebenso ist die Vervielfältigung von Gutscheinen verboten.

3.11 Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist ist der Vermieter nicht mehr an die zugesagte Reservierung gebunden.

3.12 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

3.13 Kann eine Rückführung des Mietgegenstandes aus behördlichen Gründen nicht durchgeführt werden, so verlängert sich automatisch der Mietzeitraum.

3.14 Sind, durch behördliche Auflagen, zusätzliche Einschränkungen hinsichtlich Reisemöglichkeiten gegeben, so ist ein Rücktritt nur bei einer Verschlechterung der Auflagen möglich. Als Bezugsland gilt ausschließlich Deutschland.

4. Übergabe und Übernahme /Nutzung /Gewährleistung

4.1 Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen und Ähnliches sowie die vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Auf dem Übernahmeprotokoll nicht vermerkte Schäden gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter ist zur ordnungsgemäßen und sorgfältigen Behandlung des Mietfahrzeuges verpflichtet.

4.2 Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

4.3 Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zum Neupreis zu tragen. Eine Minderung auf Zeitwert ist ausgeschlossen. Zur Absicherung dieser Ansprüche kann der Vermieter vor Übergabe eine Kaution von dem Mieter zu verlangen.

4.4 Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

4.5 Bei Anlieferung oder Abholung erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch. Der Mieter hat bei etwaigen noch vorhandenen Unklarheiten unverzüglich Rücksprache mit dem Vermieter zu halten.

4.6 Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden.

4.7 Eine Überprüfung der Mietgegenstände erfolgt lediglich auf sichtbare Schäden. Der Vermieter behält sich eine eingehende Prüfung, auch nach Ausfertigung des Rückgabeprotokolls vor. Können Beschädigungen erst nach der Rückgabe festgestellt werden (nach Reinigung, erforderlicher Aufbau, erst bei Tageslicht,…), so werden diese Beschädigungen nach der Rückgabe beim Mieter gemeldet und nachverrechnet. Ein Nichtvermerk des Schadens am Rücknahmeblatt gilt nicht als Billigung der Vollständigkeit und des Zustandes der zurückgegebenen Mietgegenstände.

4.8 Im Mietpreis enthalten ist die vereinbarungsgemäße Nutzung und Transport. Die übliche Abnutzung ist durch den Mietpreis abgegolten. Für Schäden die über eine übliche Abnützung hinausgehen, haftet der Mieter.

4.9 Der Mietgegenstand ist nach den gesetzlichen Bestimmungen zu betreiben. Bei Vermietungen ins Ausland sind auch die lokalen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Hierfür ist der Mieter selbst verantwortlich. (zb. Maut, 2tes Warndreieck, ..)

4.10 Bei Übergabe wird der Mietgegenstand gemeinsam besichtigt und etwaige Schäden werden im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten. Der Mieter hat sichtbare Schäden sofort bekanntzugeben. Spätestens bei Übergabe des Mietgegenstandes hat der Mieter im Original vorzulegen, anzugeben bzw. zu übergeben. Lenkerberechtigung (bei Selbstabholung bzw. Verkehrsnutzung eines Anhängers) ▪ Nachweis Anschrift und Wohnadresse ▪ Mobiltelefonnummer und Anschrift ▪ Kaution in Bar (sofern nicht vorab überwiesen)

4.11 Die Abholung und Rückgabe kann nur zu den vereinbarten Zeiten erfolgen. Abweichende Zeiten sind vom Mieter, vor Buchung, abzuklären, und müssen vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.

4.12 Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

4.13 Die Mietgegenstände sind vollständig, geordnet, in trockenen, sauberen sowie einwandfreien Zustand am vereinbarten Rückgabezeitpunkt und Ort bereitzustellen bzw. zurückzugeben.

4.14 Der Ort und Zeit der Übergabe und Übernahme wird ausschließlich vom Vermieter bestimmt. Etwaige Wünsche seitens des Mieters können grundsätzlich nur vor dem Abschluss des Mietvertrages berücksichtigt werden.

4.15 Der Vermieter ist über etwaige Schäden und technische Mängel jeder Art am Mietgegenstand bei dessen Rückgabe zu informieren.

4.16 Es gilt strengstes Rauchverbot und Haustierverbot.. Bei Zuwiderhandlung werden 250 Euro in Rechnung gestellt.

4.17 Im Falle einer vereinbarten eigenständigen Übergabe / Übernahme ohne Vermieter sind die erforderlichen Unterlagen und Bilder gemäß Anleitung oder Ähnlichem selbstständig durchzuführen. Eine Nicht oder Teilweise Durchführung wird zum Nachteil des Mieters ausgelegt, außer der entsprechende Nachweis kann vorgelegt werden.

5. Zahlungsbedingungen und Kaution

5.1 Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe eine Sicherungsgebühr/ Kaution zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei vollständiger und schadensfreier Rückgabe wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

5.2 Die Kaution muss in bar hinterlegt, oder vorab überwiesen werden. Darin ist auch eine Reinigungskaution inkludiert, welche bei einem nicht, bzw. nicht ausreichend gereinigten Mietobjekt vom Vermieter einbehalten werden darf.

5.3 Der Mieter hat das Mietobjekt samt Zubehör sauber und an den Vermieter zurückzugeben, außer es ist eine Reinigung durch den Vermieter vereinbart worden. Auch bei einer vereinbarten Reinigung sind vom Mieter gröbere Verschmutzungen und Ähnliches zu beseitigen.

5.4 Die Zahlungsbedingungen sind im Angebot angeführt. Sollte dies nicht der Fall sein, so gelten folgende: mindestens 30 % der Gesamtsumme sind innerhalb von 10 Werktagen ab Anfrage zu überweisen. Der Restbetrag ist spätestens 15 Werktage vor Abholung zu überweisen. In Absprache kann ein Teilbetrag bei Mietgegenstandübernahme in bar übergeben werden. Die Kaution ist bei Abholung des Mietgegenstandes in bar zu übergeben, oder vorab zu überweisen.

6. Pannen/Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht

6.1 Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, da ansonsten der Mieter voll haftet. Dies gilt bei Anhänger auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

6.2 Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten. Reparaturen welche ohne schriftliche Bestätigung mit dem Vermieter beauftragt wurden, sind vom Mieter zu übernehmen. Ausgenommen sind Reparaturen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit bis 100€. Erstattungsfähige Reparaturkosten übernimmt der Vermieter ausschließlich gegen Vorlage von ordentlichen Belägen.

6.3 Während der Mietdauer geht die Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Personen welche den Mietgegenstand betreten oder nutzen.

6.4 Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

6.5 Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dem Mieter durch den Ausfall des Fahrzeuges wegen einer Reparatur oder aus sonstigen Gründen entstehen. Dies gilt insbesondere auch für die Kosten des Rücktransportes des Mieters, der Mieterin, der Insassen des Fahrzeuges und des Reisegepäcks. Ein Abschluss einer Versicherung wird empfohlen.

6.6 Bei Unterbrechung der Reise durch Schadensfälle muss die weitere Vorgangsweise umgehend mit dem Vermieter abgesprochen werden. Bei vom Vermieter zu verantwortende Unterbrechungen der Reise werden dem Mieter, der Mieterin die Mietkosten anteilig rückvergütet.

7. Haftung / Versicherung

7.1 Eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen, Geschwindigkeitsübertretungen, etc. werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Hierfür wird ein Bearbeitungszuschlag gemäß den tatsächlich entstandenen Kosten, mindestens jedoch 70 Euro zusätzlich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

7.2 Der Mieter verpflichtet sich die gemieteten Sachen pfleglich und in vorgeschriebener Weise zu benutzen. Alle Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch oder zweckwidrigen Einsatz verursacht wurden, gehen zu Lasten des Mieters.

7.3 Der Mieter verpflichtet sich ferner, den Vermieter klagund schadlos zu halten. Auch dann, wenn er aus Schadensereignissen die im Zusammenhang mit dem gemieteten Mietgegenstand stehen (z.B. Verwaltungsstrafen,...), von Dritten haftbar gemacht wird.

7.4 Der Mieter benutzt das Mietobjekt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

7.5 Der Mieter hat die Mietgegenstände von allen Belastungen, Inanspruchnahmen, Pfändungen und sonstigen Rechtsanmaßungen Dritter frei zu halten.

7.6 Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.

7.7 Das Abstellen von Fahrzeugen des Mieters und von Dritten erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Vermieter übernimmt keine Haftung und ein Verwahrungsvertrag ist ausgeschlossen.

7.8 Für vom Vermieter nicht zu verantwortende Reifenbzw. andere Schäden jeder Art wird eine Haftung des Vermieters ausgeschlossen.

7.9 Das Wasser in Kanister ist nicht als Trinkwasser zu verwenden. Bei allfälligen gesundheitlichen Schäden oder Beeinträchtigungen des Mieters, der Mieterin durch die Verwendung dieses Wassers, hält sich der Vermieter schadlos.

7.10 Es ist die Nutzung des Mietgegenstandes zu folgenden Zwecken generell nicht gestattet: Teilnahme an Wettrennen, Fahrertraining, Geländefahrten und ähnlichen Nutzungen, Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, jegliche Verwendung im Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten oder Zoll- und Steuervergehen.

7.11 Versicherung: Im Mietpreis ist die gesetzliche Haftpflichtversicherung enthalten. Für entstandene Schäden im Mietzeitraum haftet der Mieter. Sollte ein Teilkasko- oder Kaskoversicherung angeboten werden, so kann zusätzlich eine Kaskoversicherung gemäß den Versicherungsbedingungen abgeschlossen werden. Ist eine Zusatzversicherung bereits im Mietpreis inkludiert, so übernimmt diese die gedeckten Schäden. Für den Selbstbehalt, sowie Schäden die mutwillig herbeigeführt wurden, die durch unsachgemäße Handhabung am Mietgegenstand innen oder außen entstehen, bei Missachtung von max. Durchfahrtshöhen bzw.-breiten, Fahrerflucht, Schäden von nicht berechtigten Fahrern, sowie Ursachen welche einen Ausschluss der Versicherung zur Folge haben (Alkoholisierung, fehlende Lenkerberechtigung, grobe Fahrlässigkeit,…), und/oder die durch die Versicherung nicht abgedeckt sind, haftet der Mieter.

7.12 Liegt eine Deckung durch die Versicherung nicht vor so haftet der Mieter für nachstehend angeführte Schäden: Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert, Ersatz des merkantilen Minderwerts des Fahrzeuges, Bergungskosten, Rückstellung des Mietgegenstandes, Sachverständigengutachten, Rechtsverfolgung (gerichtlich und außergerichtlich), Verwaltungskostenersatz pro Schadensfall in der Höhe von 500€, Entschädigung für Nutzungsausfall des Mietgegenstandes für die angemessene Dauer der Reparatur in der Höhe von 75% der täglichen Mietkosten für eine Dauer von maximal 3 Wochen.

7.13 Sämtliche Bedienungsanleitungen, Sicherheitsvorschriften und Ähnliches von Öfen, Anhänger,… sind vom Mieter zu beachten und bindend. Jegliche notwendige Abstell-, Benütz-, und Sicherungsmaßnahmen sind durch den Mieter durchzuführen. Auch ungewolltes Rollen, Kippen, etc. ist mittels Abstützungen zwingend vorzusehen.

7.14 Der Mieter übernimmt während der Mietdauer die Verkehrssicherungs- und Aufsichtspflichten. Außerdem ist er verpflichtet, die gesetzlichen Vorschriften, Sicherheitshinweise sowie Hinweise in der Bedienungsanleitung einzuhalten und deren Einhaltung zu gewährleisten. Hierzu zählen insbesondere folgende Verpflichtungen: Der Mieter hat während der Nutzung der Mietgegenstände für eine störungsfreie und sichere Versorgung Sorge zu tragen. Für Schäden, auch an Dritte haftet der Mieter. Bei Unklarheiten, Mängel oder Ähnlichem ist der Betrieb nicht zulässig. Das Mietobjekt ist gegen unbefugte Nutzung zu sichern. Die Grenze einer baustatischen Traglast am Aufstellungsort darf nicht überschritten werden. Eine statische Überprüfung ist durch den Mieter erfolgt.

7.15 Der Auslieferungs- und Aufstellungsort muss frei zugänglich sein. Das Abstellen des Anhängers erfolgt ausschließlich auf befestigten und leicht rangierbaren zugänglichen Flächen. Die erforderlichen Genehmigungen sind vom Mieter zu organisieren. Der Vermieter übernimmt dafür keine Haftung. Jegliche notwendige Abstell-, Benütz-, und Sicherungsmaßnahmen sind durch den Mieter durchzuführen.

8. besondere Bedingungen Anhänger Die folgenden Punkte stellen nur Ergänzungen dar. Die vorher angeführten Punkte gelten vollumfänglich.

8.1 Das Transportgewicht des Anhängers ist so gering wie möglich zu halten. Bewegliche Gegenstände sind grundsätzlich im Zugfahrzeug zu befördern. Das zulässige Gesamtgewicht darf keinesfalls überschritten werden.

8.2 Bei Selbstabholung eines Anhängers versichert der Mieter, dass er die notwendigen technischen, und rechtlichen Voraussetzungen zum Bewegen des Anhängers erfüllt sowie ausreichende Kenntnisse mit dem Umgang von auflaufgebremsten Anhängern haben. Der technische Zustand des Anhängers soll überprüft und der ordnungsgemäße Zustand vom Mieter bestätigt werden.

8.3 Kosten wie Strafgebühren, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- und andere, die während der Anmietung entstehen, gehen zu Lasten des Mieters.

9. Regeln

9.1 Während der Nutzung gelten für den Mieter und alle weiteren Nutzer der Sauna die allgemeinen Regeln, die Teil des Übergabeprotokolls sind.

10. Salvatorische Klausel

10.1 Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN, Dresden, den 01.07.2020